© Bundesverband freier Finanzierungsberater(innen) Deutschlands e.V. (in Gründung)

Leitlinien für die Kundenberatung

Spätestens mit Umsetzung der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 hat der Gesetzgeber bestimmte "Spielregeln" im Umgang mit Verbrauchern vorgegeben. Damit wurden Mindeststandards (z.B. Erfassung der sog. Präferenzen) in der Kundenberatung verpflichtend. Diese Mindeststandards allein machen aber noch keine gute Beratung aus. Hierfür sind einige Ergänzungen notwendig.

(Das folgende ist ein knapp gehaltener Entwurf, der von den Verbandsmitgliedern diskutiert und geändert/ergänzt werden muss).

Beratungsprotokoll

Es muss an Beratungsprotokoll erstellt und dessen Erhalt von den Kunden bestätigt werden.

In dem Beratungsprotokoll sind die Beratungsinhalte zu dokumentieren (die sog. Präferenzen sind ein Teil davon). Das Beratungsprotokoll dient zum einen der Absicherung des jeweiligen Beraters hinsichtlich des Beratungsumfanges, soll aber auch dem Verbraucher deutlich machen, um welche Aspekte er sich noch zu kümmern hat (siehe u.a. Versicherungsschutz, Einschaltung von Sachverständigen usw.).

Das Beratungsprotokoll muss ggf. mehrfach bzw. laufend ergänzt werden.

Öffentliche Fördermittel

In den meisten Regionen wird das Thema "Öffentliche Fördermittel" (insbesondere Landesfördermittel) eher stiefmütterlich behandelt. Für Verbandsmitglieder ist ein Fördermittelcheck obligatorisch. Sofern Verbrauchern für die Unterstützung bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln ein Honorar in Rechnung gestellt wird, ist dies sachlich zu begründen. Ein derartiges Honorar sollte die Ausnahme sein.

Finanzierungskonzeption

Viele Wege führen nach Rom und aus Verbrauchersicht gibt es meist nicht nur ein passendes Finanzierungskonzept. Verbrauchern sollten - sofern möglich- mindestens zwei Konzepte zur Auswahl gestellt werden. Eine Empfehlung durch den Berater/Vermittler ist zu begründen (Teil des Beratungsprotokolls). Für die Empfehlung können sowohl "harte" als auch "weiche" Kriterien ausschlaggebend sein.

Bankenauswahl

Die Auswahl der jeweiligen Banken hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen (wobei auch hier "harte" und "weiche" Kriterien entscheiden können). Die Gründe für die Anbieterauswahl sind Teil des Beratungsprotokolls.